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   BVerwG, 20.01.1994 - 9 B 15.94   

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https://dejure.org/1994,1291
BVerwG, 20.01.1994 - 9 B 15.94 (https://dejure.org/1994,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 9 B 15.94 (https://dejure.org/1994,1291)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 9 B 15.94 (https://dejure.org/1994,1291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Gegenstandswert - Abschiebungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 586 (Ls.)
  • DVBl 1994, 537
  • DÖV 1994, 386
  • DÖV 1994, 537
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot;

    Dies habe der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Januar 1994 - BVerwG 9 B 15.94 - Buchholz 402.25 § 83b AsylVfG Nr. 1) entsprochen.

    a) Allerdings hält der Senat an der Rechtsprechung des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats (Beschluss vom 20. Januar 1994 a.a.O.) zur Auslegung des § 83b Abs. 2 AsylVfG a.F., der seit 1. Juli 2004 durch den wortgleichen § 30 RVG ersetzt worden ist, nicht mehr fest.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Dabei bewertet der Senat das Unterliegen des Klägers im Streit über § 53 Abs. 4 AuslG im Verhältnis zu dem nachrangigen Abschiebungsschutz aus § 53 Abs. 6 AuslG entsprechend seinem Interesse an einem Verbleiben im Bundesgebiet - unabhängig von der pauschalierten Gegenstandswertregelung in § 83 b AsylVfG (vgl. dazu Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 9 B 15.94 - Buchholz 402.25 § 83 b AsylVfG Nr. 1) - mit der Hälfte des Gesamtinteresses an einem Obsiegen im Revisionsverfahren.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Dabei bewertet der Senat das Unterliegen des Klägers zu § 51 Abs. 1 AuslG im Verhältnis zu dem nachrangigen Abschiebungsschutz aus § 53 AuslG in der vorliegenden Konstellation entsprechend dem Interesse des Klägers an einem Verbleiben im Bundesgebiet - unabhängig von der pauschalierten Gegenstandswertregelung in § 83 b AsylVfG (vgl. dazu Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 9 B 15.94 - Buchholz 402.25 § 83 b AsylVfG Nr. 1) - mit der Hälfte des Gesamtinteresses an einem Obsiegen im Revisionsverfahren.
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